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Jugendwohngruppe

Die Jugendwohngruppe bietet weiblichen und männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, im Alter ab 15 Jahren, stationäre Wohnplätze. Hauptziel der pädagogischen Arbeit in der Jugendwohngruppe ist — im Rahmen der sog. „Hilfen zur Erziehung“ — die individuelle Verselbständigung des jungen Menschen. Neben der Aufarbeitung der aktuellen Problemlagen der Jugendlichen bieten die Betreuer ihnen ein alternatives Erziehungsmodell, dass die Herkunftsfamilie möglichst integriert und nicht ersetzt.

Ausgangslage 

Die Aufnahme erfolgt nach Zustimmung durch die zuständigen Jugendämter —  idealer weise als geplante Anbahnung, aber auch Notaufnahmen sind mit begrenzten Kapazitäten möglich.Die akuten sowie emotionalen Schwerpunkte der Arbeit mit den jungen Klienten liegen, zum Zeitpunkt der Aufnahme, im Wesentlichen in der Aufarbeitung der entstandenen Differenzen zwischen dem Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie. Daher kann der Aufenthalt in der Jugendwohngruppe, für den jeweiligen Jugendlichen aber auch für dessen Familie, bereits die Möglichkeit einer individuellen Lösung des Problems befördern. Allein die räumliche Veränderung bzw. die dadurch entstehende Trennung von Familie und Jugendlichen schaffen mitunter schon einen Schonraum, um neue Perspektiven zu erkennen, zu bearbeiten und anzunehmen. Die wichtigsten Handlungsfelder der Arbeit sind:
  • Alltagsbegleitung in der Gruppe
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven
  • Unterstützung bei der lebenspraktischen Verselbständigung
  • Beratung und Unterstützung bei der persönlichen Entwicklung
  • Familienberatung /-arbeit

Herkunftsfamilie 

zimmerDas Team der Jugendwohngruppe versucht die Eltern intensiv in die Arbeit einzubinden, wobei Wert darauf gelegt wird, ein alternatives Erziehungsmodell  anzubieten, in dem sich die jeweiligen Eltern weiterhin als „Eltern“ — also in der Erziehungsverantwortung — fühlen sollen. Die  Jugendwohngruppe soll im günstigen Fall eben nicht eine Art Familienersatz darstellen. Das Angebot der Familienberatung hat das Ziel, das gesamte familiäre Umfeld des Jugendlichen zu befähigen, bestehende Konflikte aufzuarbeiten und so die Verselbständigung des Jugendlichen zu unterstützen. Natürlich kann dies nicht immer zu einer Rückführung in die Herkunftsfamilie führen, jedoch kann der Entwicklungsprozess des Jugendlichen positiv bestärkt werden.  

Themenfelder 

Negative Erfahrungen wie Gewalt, Missbrauch, Alkoholismus, Überforderung der Eltern bei der Erziehung oder aber auch Überbehütung haben bei den Jugendlichen meist eine Entwicklung bzw. Manifestation von problematischen Verhaltensmustern ausgelöst. Diese äußern sich beispielsweise als:

  • Schulmüdigkeit
  • Verweigerungshaltungen
  • Unstrukturiertheit
  • Aggressivität
  • Delinquenz
  • Drogenkonsum 

Daher muss in diesen Problemfeldern eine intensive Arbeit erfolgen, bei denen der Jugendliche jedoch unbedingt selbst mitarbeiten muss. Der Fokus liegt hauptsächlich auf der Ressourcen-Orientierung: Der Jugendliche soll lernen, seine Stärken bewusster und effektiver einzusetzen. Grundlage aller Beratungsgespräche ist die Arbeit mit vielfältigen Methoden aus der Systemischen Familienberatung.

Verselbstständigung und 5-Phasen-Modell

Hauptsächlich besteht die Arbeit in der Jugendwohngruppe in der Begleitung und Unterstützung der Bewohner hin zur Selbständigkeit. Am Ende eines Jahres haben bis zu 10 Bewohner die Jugendwohngruppe wieder verlassen und leben z.T. in eigenen Wohnungen. So strukturiert sich die Jugendwohngruppe immer wieder neu und passt sich den Erfordernissen der Klienten an.  Zur Verselbständigung führen fünf Phasen mit spezifischen Regelwerk und ansteigender Autonomie:

  1. Notaufnahmephase
  2. Orientierungsphase
  3. Jugendwohngruppenphase
  4. Verselbständigungsphase im Appartement
    innerhalb der Jugendwohngruppe
  5. Verselbständigungsphase in der eigenen, externen Wohnung
    mit Unterstützung durch ambulante Begleitung (vergleiche AFEH)

Eine ambulante Nachbetreuung der Bewohner wird i.d.R. durch die päd. Mitarbeiter der Jugendwohngruppe durchgeführt.Die Unterbringung durch die Jugendämter erfolgt im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetz (Phase 1-4: §§ 27, 34, 35a, 41-43). Die Jugendlichen bewohnen den Anbau des Irmgardis-Hauses, der dem Jugendhilfezentrum in den 70er Jahren angefügt worden ist.

 

 
 
 

Anschrift

Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Jugendhilfezentrum
Jugendwohngruppe
Bonner Straße 13
52349 Düren

Kontakt

Telefon:          0 24 21 / 28 43-220
Telefax:          0 24 21 / 28 43-10
Mail
:               

Ansprechpartner

U.Lennartz

Ulrich Lennartz
Geschäftsführer des SkF

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