Ambulante
  Flexible Erziehungshilfen
  AFEH  
         Diese aufsuchende Hilfeform ermöglicht,
           dass Familien, einzelne Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene
           in ihrem familiären Umfeld individuelle Unterstützung erhalten. 
           Das
             bedeutet in der Praxis, dass die Fachkräfte die Klienten zu Hause aufsuchen und die verschiedenen
             Problemlagen gemeinsam mit dem Klienten definieren, um dann Lösungswege  zu
             gestalten und zu bewältigen.
           AFEH tragen einen
             erheblichen Teil zu einem Verbleib der Kinder und Jugendlichen in
             ihren Familien bei und beugen einer Unterbringung in stationären
             (z.B. Heim) oder teilstationären Einrichtungen (z. B.
             Tagesgruppe) sowie einer weiteren Verschärfung der Problematiken
             vor.
         Ausgangslage 
         Der
           Gesetzgeber regelt die ambulanten Jugendhilfemaßnahmen wie die Sozialpädagogische
             Familienhilfe und die Intensive Sozialpädagogische
               Einzelbetreuung, die im Jugendhilfezentrum unter dem Begriff Ambulante
                 Flexible Erziehungshilfen firmieren.
           Zu
           Beginn der Hilfe wird in einem gemeinsamen Hilfeplangespräch mit
           Klienten, Jugendamt und  Mitarbeitern des AFEH-Teams nach der
           Bewilligung ein Hilfeplan erstellt, der die Probleme
           aufgreift und die individuellen Ziele der Hilfemaßnahme sowie
           den Umfang festlegt.
         Ambulanter
           Ansatz 
         
Im
           weiteren Verlauf der Maßnahme versucht der ambulante Familienhelfer
           eine vertrauensvolle Beziehung zu den Klienten aufzubauen.
           Die Kontakte können dabei beispielsweise in der Familie (ergo
           zu Hause), in den Schulen der Kinder, bei involvierten Fachärzten
           oder in freizeitpädagogischen Settings stattfinden. Der ambulante
           Ansatz bedeutet also, dass die sozialen Arbeiter vor Ort das
           Leben der Klienten begleiten und dadurch einen sehr direkten und persönlichen
           Zugang zu den Problemen, Ressourcen und Lösungsmöglichkeiten erlangen.
           Dieser direktere, unmittelbarere „Draht“ ist
           dabei oftmals die Basis für eine individuelle Lösung der
           Problemlagen – einfach auch, weil man im wörtlichen Sinne „näher
           dran“ an der Lebenswelt der Klienten ist.
         Themenfelder  & Bedarfsgenauigkeit 
         Die
          Problemkonstellationen, in denen der Einsatz einer AFEH-Maßnahme
          erfolgreich sein kann, sind beispielsweise:
          
            -            Schul- bzw. Lernprobleme
 
            -            Verhaltensauffälligkeiten
              bei Kindern und Jugendlichen
 
            -            Moderation und Konfliktmanagement
              in familiären Krisensituationen      
 
            -            Familiäre Struktur-
              und Beziehungsprobleme
 
            -            Lebenspraktische
              Hilfen wie Beratung in finanziellen, erzieherischen oder behördlichen
              Belangen 
 
            -            Begleitung und Beratung
              von Eltern, Jugendlichen und Kindern in schwierigen Lebensphasen  
 
            -            Begleitung und Kontrolle
              von Familien bei Verwahrlosungs- oder Missbrauchs/Misshandlungsvorwürfen
 
          
         Aufgrund
          der sehr flexiblen und klientennahen Struktur, sind sie eine gute
          Arbeitsform, um eine 
Vielzahl von Problemkonstellationen zu
          erfassen und zu bewältigen. Die Mitarbeiter der AFEH können
          in Zusammenarbeit mit den Klienten und allen beteiligten Fachleuten
          nach einer 
relativ kurzen Betreuungsdauer die bestmögliche 
sozialpädagogische
           Diagnose und Indikation stellen. 
           
Zu
             einem nicht unerheblichen Teil werden die Maßnahmen im Verlauf
             der (AFEH-) Betreuungen geändert und einem aktuellen Bedarf flexibel
               angepasst und somit Unnötiges vermieden und die Ziele
             fokussiert. Hierin liegt unter anderem die Stärke dieser
             Hilfeform. 
         Die
           AFEH-Maßnahmen werden durch das zuständige Jugendamt im
           Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ (§§ 27, 31,
           35 Kinder- und Jugendhilfegesetz)
           bewilligt.