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Ambulanter psycho-sozialer Dienst
APSD

Betreuungsverein nach § 1896 BGB
Betreutes Wohnen für Menschen mit psych. Erkrankungen & geist. Behinderung

Das APSD-Konzept vereint die psycho-sozialen Arbeitsbereiche des SKF unter Berücksichtigung gemeinsamer Schnittstellen in einem Fachdienst. Zentrale Ziele der Arbeit sind die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Eingliederung unserer Klienten und die Wiedergewinnung ihrer persönlichen Selbständigkeit und Lebensqualität. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Betreute Wohnen ist ein ambulantes Angebot im vor- und nachstationären Bereich für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen.

Die Mitarbeiter des Ambulanten psycho-sozialen Dienstes sind Ansprechpartner für erwachsene Menschen, die in der Stadt oder im Kreis Düren leben, mit:  

  1. Psychischen Krankheitsbildern
  2. Demenzerkrankungen
  3. Geistiger Behinderung
  4. Verhaltensauffälligkeiten
  5. ADH-Syndromen

oder die von seelischer Behinderung bedroht sind. 

Betreuungsverein (BTG) 

apsd Der Sozialdienst kath. Frauen führt seit seinem Bestehen Vormundschaften bzw. Pflegschaften, die mit Gesetzesänderung 1992 zur gesetzlichen Betreuung wurden.
Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt*. 

 

Aufgaben des Betreuungsvereins

Menschen, die betreut werden, sind häufig nicht in der Lage, die Angelegenheiten selbst zu erledigen. Sie brauchen jemanden, der ihnen dabei hilft, den Verpflichtungen nachzukommen und die eigenen Rechte geltend zu machen. Die vom Gericht bestellten gesetzlichen Betreuer leisten im persönlichen Kontakt Hilfestellung und helfen z.B. bei der Bewältigung des Alltags, in der Regelung finanzieller Angelegenheiten, im Bereich Gesundheitsfürsorge, Vertretung vor Gericht. 

Ziele 

Ziel der Betreuung ist die Selbständigkeit und Geschäftsfähigkeit zu erhalten bzw. wieder zu erlangen, Ressourcen zu fördern und die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten zu respektieren. 

Ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der Betreuungen für Erwachsene liegt in der Arbeit mit ehrenamtlichen Kräften. Nach Bedarf und individuell führen wir Beratungen durch und bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Hospitation. Mit Rat und Tat stehen wir den ehrenamtlichen Mitarbeitern zur Verfügung. 

Betreutes Wohnen (BeWo)

Die Psychiatrie hat neben dem Auftrag der medizinischen Versorgung psychisch Kranker auch die Aufgabe diese durch intensive Rehabilitationsbemühungen zu einer möglichst selbständigen Lebensführung zu befähigen. Im Vordergrund des Betreuten Wohnens stehen hier die gesellschaftliche Reintegration und die Einbeziehung des individuellen sozialen Umfeldes.
Das Betreute Wohnen** ist ein ambulantes Angebot im vor- und nachstationären Bereich für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen. 

Entwicklung des Betreuten Wohnens 

Im Jahre 1989 wurde die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Behinderte (vgl., „Mosaik“) eingerichtet, um ein offenes Angebot im außerklinischen, komplementären Bereich insbesondere für chronisch kranke Menschen zu schaffen.

Im gleichen Jahr konnte auch eine Wohngemeinschaft in Düren mit drei Plätzen eingerichtet werden. 

Bereits 1992 wurde das Betreute Wohnen dann um 12 auf 15 Plätze erhöht, d.h. das Angebot erweiterte sich um 12 Einzelbetreuungen im häuslichen Bereich; die Plätze der Wohngemeinschaft blieben zunächst unverändert.

Ende 1994 wurde die Zusammenlegung von Kontakt- und Beratungsstelle und Wohngemeinschaft durch den Umzug in das Haus am Goebenplatz 7 möglich.

In den vorhandenen Räumlichkeiten konnte die Wohngemeinschaft zudem um zwei auf fünf Plätze erweitert werden. 

Aktuelle Situation 

Heute gibt es keine festgelegten Platzzahlen mehr. Seit Juli 2004 wird das BeWo nach Fachleistungsstunden abgerechnet und kann nach individuellem Hilfeplanverfahren entsprechend des aktuellen Bedarfs eingerichtet werden. Die Planung der individuellen Hilfen erfolgt gemeinsam mit der/dem Betroffenen und dem Mitarbeiter des APSD im Rahmen des Hilfeplanverfahrens des LVR. Regelmäßige Hausbesuche bzw. der kontinuierliche Kontakt zwischen Mitarbeitern und Betreuten bilden die Grundlage des Betreuungsalltags.

Aktuell werden ca. 30 Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, allein lebend oder in Partnerschaft bzw. Familie, betreut. Unsere Betreuungen liegen im Einzugsbereich der Stadt und des Kreises Düren.

* Eine Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer der folgenden im Gesetz § 1896 Abs. 1 BGB genannten Krankheiten oder Behinderungen beruht: Psychische Krankheiten, geistige Behinderung, seelische Behinderung, körperliche Behinderung.
** Für das Betreute Wohnen als Form der ambulanten Eingliederungshilfe gilt die mit dem Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) geschlossene Leistungsvereinbarung. Betreutes Wohnen ist eine Pflichtleistung der Sozialhilfe nach den §§ 53 - 60 des SGB XII (Eingliederungshilfe).

 

 

 
 
 

Anschrift 

Sozialdienst kath. Frauen e.V.
APSD
Friedrichstr. 16
52351 Düren

Kontakt

Telefon:          0 24 21 / 28 43-0
Telefax:          0 24 21 / 28 43-10
Mail:               

Ansprechpartner

Ulrich Lennartz
Geschäftsführer des SkF

 

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