Ambulanter psycho-sozialer
Dienst
APSD
Betreuungsverein
nach § 1896 BGB
Betreutes
Wohnen für Menschen mit psych. Erkrankungen & geist. Behinderung
Das
APSD-Konzept vereint die psycho-sozialen Arbeitsbereiche des SKF
unter Berücksichtigung gemeinsamer Schnittstellen in einem
Fachdienst. Zentrale
Ziele der Arbeit sind die Erhaltung und Verbesserung der sozialen
Eingliederung unserer Klienten und die Wiedergewinnung ihrer persönlichen
Selbständigkeit und Lebensqualität. Das Wesen der Betreuung
besteht darin, dass für eine volljährige Person ein gesetzlicher
Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird, der in einem genau festgelegten
Umfang für sie handelt. Das
Betreute Wohnen ist ein ambulantes Angebot im vor- und nachstationären
Bereich für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen.
Die
Mitarbeiter des Ambulanten psycho-sozialen Dienstes sind Ansprechpartner
für erwachsene Menschen, die in der Stadt oder im Kreis
Düren leben, mit:
- Psychischen
Krankheitsbildern
- Demenzerkrankungen
- Geistiger Behinderung
- Verhaltensauffälligkeiten
- ADH-Syndromen
oder die von seelischer Behinderung bedroht
sind.
Betreuungsverein
(BTG)
Der
Sozialdienst kath. Frauen führt seit seinem Bestehen Vormundschaften
bzw. Pflegschaften, die mit Gesetzesänderung 1992 zur gesetzlichen
Betreuung wurden.
Das
Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige
Person ein gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt wird,
der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt*.
Aufgaben
des Betreuungsvereins
Menschen,
die betreut werden, sind häufig nicht in der Lage, die Angelegenheiten
selbst zu erledigen. Sie brauchen jemanden, der ihnen dabei hilft,
den Verpflichtungen nachzukommen und die eigenen Rechte geltend
zu machen. Die vom Gericht bestellten gesetzlichen Betreuer leisten
im persönlichen Kontakt Hilfestellung und helfen z.B. bei
der Bewältigung des Alltags, in der Regelung finanzieller
Angelegenheiten, im Bereich Gesundheitsfürsorge, Vertretung
vor Gericht.
Ziele
Ziel
der Betreuung ist die Selbständigkeit und Geschäftsfähigkeit zu
erhalten bzw. wieder zu erlangen, Ressourcen zu
fördern und die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten
zu respektieren.
Ein
weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich der Betreuungen für
Erwachsene liegt in der Arbeit mit ehrenamtlichen Kräften.
Nach Bedarf und individuell führen wir Beratungen durch
und bieten darüber hinaus die Möglichkeit der Hospitation.
Mit Rat und Tat stehen wir den ehrenamtlichen Mitarbeitern zur
Verfügung.
Betreutes Wohnen
(BeWo)
Die
Psychiatrie hat neben dem Auftrag der medizinischen Versorgung
psychisch Kranker auch die Aufgabe diese durch intensive
Rehabilitationsbemühungen zu einer möglichst selbständigen
Lebensführung zu befähigen. Im Vordergrund
des Betreuten Wohnens stehen hier die gesellschaftliche Reintegration
und die Einbeziehung des individuellen sozialen Umfeldes.
Das
Betreute Wohnen** ist
ein ambulantes Angebot im vor- und nachstationären Bereich
für psychisch kranke und geistig
behinderte Menschen.
Entwicklung des Betreuten Wohnens
Im
Jahre 1989 wurde die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch
Behinderte (vgl., „Mosaik“) eingerichtet,
um ein offenes Angebot im außerklinischen, komplementären
Bereich insbesondere für chronisch kranke Menschen zu schaffen.
Im
gleichen Jahr konnte auch eine Wohngemeinschaft in Düren
mit drei Plätzen eingerichtet werden.
Bereits
1992 wurde das Betreute Wohnen dann um 12 auf 15 Plätze
erhöht, d.h. das Angebot erweiterte sich um 12 Einzelbetreuungen
im häuslichen Bereich; die Plätze der Wohngemeinschaft
blieben zunächst unverändert.
Ende
1994 wurde die Zusammenlegung von Kontakt- und Beratungsstelle
und Wohngemeinschaft durch den Umzug in das Haus am Goebenplatz
7 möglich.
In
den vorhandenen Räumlichkeiten konnte die Wohngemeinschaft
zudem um zwei auf fünf Plätze erweitert werden.
Aktuelle
Situation
Heute
gibt es keine festgelegten Platzzahlen mehr. Seit Juli 2004 wird
das BeWo nach Fachleistungsstunden abgerechnet und kann nach
individuellem Hilfeplanverfahren entsprechend des aktuellen Bedarfs
eingerichtet werden. Die Planung der individuellen Hilfen erfolgt
gemeinsam mit der/dem Betroffenen und dem Mitarbeiter des APSD
im Rahmen des Hilfeplanverfahrens des LVR. Regelmäßige
Hausbesuche bzw. der kontinuierliche Kontakt zwischen Mitarbeitern
und Betreuten bilden die Grundlage des Betreuungsalltags.
Aktuell
werden ca. 30 Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, allein
lebend oder in Partnerschaft bzw. Familie, betreut. Unsere Betreuungen
liegen im Einzugsbereich der Stadt und des Kreises Düren.
*
Eine Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn bei der betroffenen
Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer
der folgenden im Gesetz § 1896 Abs. 1 BGB genannten Krankheiten
oder Behinderungen beruht: Psychische Krankheiten, geistige
Behinderung, seelische Behinderung, körperliche Behinderung.
**
Für
das Betreute Wohnen als Form der ambulanten Eingliederungshilfe
gilt die mit dem Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) geschlossene
Leistungsvereinbarung. Betreutes Wohnen ist eine Pflichtleistung
der Sozialhilfe nach den §§ 53 - 60 des SGB XII (Eingliederungshilfe).